Bei vielen Lebensversicherungen, die zwischen 1991 bis 2007 abgeschlossen wurden, ist die Widerrufsbelehrung mangelhaft. Seit dem BGH-Urteil IV ZR 384/14 aus 2015 haben Sie als Verbraucher erstmals die Möglichkeit gegen die Versicherungsgesellschaften vorzugehen und diese Verträge mit einem Mehrerlös für Sie rückabzuwickeln. Die Möglichkeit der Rückabwicklung besteht unabhängig davon ob die Verträge noch aktiv, beendet oder vorzeitig gekündigt wurden.